Wer selbst schon auf der Suche nach Mitarbeitern war, kennt die Herausforderung: Gut ausgebildete und qualifizierte Fachkräfte sind schwer zu finden. In Kärnten spielt dabei die Abwanderung von talentierten jungen Menschen eine große Rolle. Sowohl Maturanten als auch Hochschulabsolventen zieht es häufig für das Studium oder nach dessen Abschluss in eine größere Stadt, um dort ihre berufliche Karriere zu starten.
Genau diese „High Potentials“ wollen Land Kärnten und Wirtschaftskammer Kärnten mit der gemeinsamen Initiative „AkademikerInnenjobs in Kärnten“ zurückholen: Sie richtet sich an Kärntner Unternehmen, die hoch qualifizierte Mitarbeiter suchen, und an junge Menschen, die kurz davor sind, ihr Studium abzuschließen. Ihnen wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen ihrer Abschlussarbeit in einem innovativen Kärntner Unternehmen mitzuarbeiten. Aber auch Hochschulabsolventen, die ihr Studium vor kurzem abgeschlossen haben, können so erste Erfahrungen im Berufsleben sammeln.
„Wir wollen jungen, gut ausgebildeten Menschen eine berufliche Perspektive bieten. So können wir die besten Köpfe im Land halten und bleiben als Wirtschaftsstandort konkurrenzfähig“, erklärt SIC-Präsident Martin Zandonella,.
Die Betriebe erhalten durch die Initiative bis zu 18.000 Euro pro Arbeitsplatz, den sie für einen jungen Akademiker/eine junge Akademikerin schaffen.
Achtung: Interessierte Betriebe sollten sich schnell melden, da das Fördervolumen begrenzt ist! Heuer wird die Einstellung von 15 hoch qualifizierten Mitarbeitern gefördert, für 2015 sind 25 Arbeitsplätze geplant. Pro Unternehmen können bis zu fünf Arbeitsplätze pro Kalenderjahr gefördert werden.
Die wichtigsten Infos zur Initiative „AkademikerInnenjobs in Kärnten“
- Unterstützt werden Kärntner Unternehmen aus allen Branchen, in denen Forschung und Entwicklung eine Rolle spielt.
- Die Förderung wird unabhängig von Betriebsgröße und Anzahl der Mitarbeiter vergeben.
- Finanziert werden Arbeitsplätze für Studierende, die kurz vor Beendigung des Studiums stehen, sowie für Absolventen von Universitäten und Fachhochschulen (mit Master-Abschluss; Arbeitsantritt innerhalb von sechs Monaten nach Studienabschluss).
- Es muss sich bei dem Arbeitsplatz um eine Vollzeit- oder zumindest 75-prozentige Teilzeit-Beschäftigung handeln.
- Das Höchstalter des Mitarbeiters darf zum Zeitpunkt der Antragstellung das 27. Lebensjahr nicht überschreiten und er/sie darf zuvor nicht bereits in dem Unternehmen angestellt gewesen sein (Ausnahme: Praktika).
- Förderbasis ist das Monatsbruttoeinkommen. Davon werden 50 Prozent, jedoch maximal 1.500 Euro pro Monat, als Förderung gewährt.
- Die Betriebe dürfen keinerlei andere Fördermöglichkeit für diesen Arbeitsplatz haben und keine eigenen Förderprogramme betreiben.
- Die Förderdauer erstreckt sich von mindestens sechs Monaten bis maximal einem Jahr.
- Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Ablauf des Förderzeitraumes.
Die Förderrichtlinie sowie den Förderantrag zum Ausfüllen finden Sie hier.