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Auf vielfachen Wunsch wurde der IT-KV übersetzt, sodass ab sofort auf der Website des FV UBIT eine englische Fassung zum Download bereitsteht.
Wobei zu beachten ist: „Der englische Text ist keine authentische und damit juristisch verbindliche Version des IT-Kollektivvertrages, sondern bloß eine Arbeitshilfe. Rechtsgültig und authentisch ist einzig die vom FV UBIT veröffentlichte Version in deutscher Sprache. Für die konkrete Vertragsbeziehung sind neben dem IT-Kollektivvertrag auch die anzuwendenden arbeitsrechtlichen Gesetze zu beachten.“

Weiters machen wir gerne auf die aktuelle Erhebung des Fachverbandes UBIT zum Gehaltsniveau der IT-Branche hin und bitten Sie, den per Email übermittelten Fragebogen zur Gehaltserhebung (Dauer rund 10 Minuten) auszufüllen, um die Interessen der Arbeitgeber bei den Kollektivvertragsverhandlungen bestmöglich vertreten zu können. Wenn Sie Ihre Informationen zur Verfügung stellen, können Sie die Kollektivvertragsverhandlungen mitgestalten. Dem Verhandlungsteam ist es dann möglich, die Verhandlungen mit fundierten Daten über die Gehaltssituation in der IT-Branche zu untermauern. Alle Angaben werden selbstverständlich vertraulich und anonym behandelt. Vielen Dank!

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