OGH bestätigt die Verantwortung von Internet-Providern bei der Bekämpfung von gewerblichen Urheberrechtsverletzungen.
In dem von österreichischen und deutschen Filmproduzenten seit 2010 mit Unterstützung des Vereins für Anti-Piraterie (VAP) gegen den Internet-Provider UPC geführten Musterprozess hat nun der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden: Die gegen UPC angeordnete einstweilige Verfügung zur Sperre des Zugangs zum berüchtigten Portal kino.to wurde zu Recht erlassen.