Am 8.12.2014 konnte mit der GPA-djp nach sehr intensiven Verhandlungen ein Abschluss über den IT-KV 2015 erzielt werden. Die Eckpunkte: Erhöhung der Mindestgrundgehälter mit 1.1.2015 um 2,0%, Erhöhung der IST-Gehaltssumme um 1,9% mit Wirkung spätestens 1.7.2015, Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,0%, Erhöhung der Zulagen um 2,0%
Gehaltsrechtlich
Die Mindestgrundgehälter werden mit 1.1.2015 um 2,0% erhöht, wobei die Beträge der Tätigkeitsfamilien ST2, LT sowie ST1 Erfahrungsstufe auf den vollen Eurobetrag abgerundet, die restlichen Beträgen auf den vollen Eurobetrag kaufmännisch gerundet werden.
Die IST-Gehaltssumme wird um 1,9% mit Wirkung spätestens 1.7.2015 erhöht. Alle bis dato bestehenden Ausnahmeregelungen bleiben weiterhin aufrecht.
Die Lehrlingsentschädigungen werden um 2,0% erhöht (kaufmännisch gerundet am vollen Eurobetrag).
Die KV-Zulagen werden um 2,0% erhöht.
Rahmenrechtlich
Klarstellung bzw. Präzisierung zum Thema Dienstfahrt vom Wohnsitz aus
Ergänzung der beispielhaften Aufzählungen in der Tätigkeitsfamilie Zentrale Tätigkeiten um die zwei Unterpunkte „Datenerfassung für Problemannahme“ und „Einfaches Operating“