Im Rahmen von intensiven Verhandlungen konnte am 11.2.2016 endgültig ein Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die IT Branche erzielt werden.
„Gemeinsam konnten wir eine für Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragbare Lösung erzielen. Diese macht den Weg frei, die Rahmenbedingungen im Kollektivvertrag an die Herausforderungen der Zukunft zu anzupassen und Lösungen zur langfristigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des IT-Standortes Österreich zu finden und umzusetzen“, zeigt sich SIC Präsident Martin Zandonella erfreut, der die Verhandlungen auf Arbeitgeberseite geleitet hat.
Die Eckpunkte des Abschlusses lauten wie folgt:
– Die monatlichen Mindestgrundgehälter werden im unterschiedlichen Ausmaß im Durchschnitt um 1,39 % erhöht.
– Die IST Gehaltssumme ist mit Wirkung spätestens 1.7.2016 um 1,34 % anzuheben. Die im IT-KV festgeschriebenen Regelungen und Ausnahmen bzgl. der Erhöhungen der IST‑Gehälter bleiben unverändert.
– Die Lehrlingsentschädigungen und KV Zulagen werden um 1,4 % erhöht.
– Der Kollektivvertrag tritt rückwirkend mit 01.01.2016 in Kraft. Ab 1.1.2016 als Vorwegnahme des Kollektivvertragsabschlusses vorgenommene innerbetriebliche Erhöhungen sind auf kollektivvertraglich definierten Erhöhungen anzurechnen.
– Weiter vereinbart wurde, dass im ersten Halbjahr 2016 Gespräche über zeitgemäße Änderungen im rahmen- und gehaltsrechtlichen Teil des Kollektivvertrages geführt werden.
Die Gehaltstabellen sowie der Text des Kollektivvertrages werden im Laufe der nächsten Tage nach Abstimmung mit der GPA-djp auf http://www.ubit.at/itkv veröffentlicht.
Ein Überblick über die Änderungen gegenüber dem KV 2015 ist hier zu finden.