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Die Kollektivvertragsverhandlungen zum KV IT für 2017 konnten nach zwei Verhandlungsrunden erfolgreich abgeschlossen werden. Die Eckpunkte des Abschlusses lauten wie folgt:

Die monatlichen Mindestgrundgehälter werden um 1,3 % erhöht.

Die IST Gehaltssumme ist mit Wirkung spätestens 1.7.2017 um 1,25 % anzuheben. Die im IT-KV festgeschriebenen Regelungen und Ausnahmen bzgl. der Erhöhungen der IST‑Gehälter bleiben unverändert

Die Lehrlingsentschädigungen werden um 1,3 % erhöht.

Die KV Zulagen werden um 1,25 % erhöht.

Der Kollektivvertrag tritt mit 01.01.2017 in Kraft.

Die laufenden Reformgespräche zum KV IT werden im Herbst 2016 sowie 2017 fortgesetzt.

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