Eingereichte Projektvorhaben sollen zu neuen oder deutlich verbesserten marktgängigen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen führen und somit die Wettbewerbsposition der teilnehmenden Unternehmen und deren Entwicklung stärken. Die Projekte können in eigener Entwicklungsarbeit oder in Kooperation mit einer wissenschaftlichen Einrichtung (universitär oder außeruniversitär) beziehungsweise einem anderen KMU realisiert werden.
Gefördert werden Investitions- und Personalkosten sowie Dienstleistungen im Gesamtausmaß von 250.000 Euro, die maximale Förderhöhe beträgt 75.000 Euro. Die Förderungen werden im Wettbewerbsprinzip (Ausschreibung) vergeben. Eine Expertenjury beurteilt die Projekte nach einer formalen Vorprüfung durch den KWF bis Mitte Juni 2017.
Alle weiteren Infos gibt es auf der Website des KWF.