Von DSGVO bis Geoblocking – beim eRechtstag gab es Tipps von Rechtsexperten.
E-Geschäfte ohne Rechtsunsicherheiten
“E-Commerce nimmt zu, aber Betriebe müssen sich aus rechtlicher Sicht gut vorbereiten”, weiß Martin Zandonella, Obmann der WK-Sparte Information und Consulting. Unwissenheit schütze nicht vor Abmahnungen, Ärger oder gar Strafen. Die Kärntner Berater und IT-Dienstleister verfügen über top Fachwissen rund ums E-Geschäft und stehen Betrieben bei der Umsetzung zur Seite. So standen gleich vor Ort einige dieser Berater den Besuchern für Vieraugengespräche zur Verfügung und beantworteten Fragen rund um die Datenschutzgrundverordnung. Aber nicht nur Datenschutz ist aus rechtlicher Sicht ein großes Thema für Betriebe. Raimund Haberl, Obmann der WK-Sparte Handel, appelliert an den Handel die Rechtsvorschriften nicht zu ignorieren oder auf die lange Bank zu schieben. Schließlich gebe es einiges zu tun. Egal, ob durch das neue Geoblocking-Verbot, die EU-weite Datenschutzgrundverordnung oder die Pflichten als Auftragsverarbeiter.
Webshops: Geoblocking ist ab Dezember verboten
Nikolaus Gstättner von der WK-Sparte Handel informierte über das Geoblockingverbot, das im Dezember europaweit gilt. Wer seine Waren über einen Webshop nicht ins Ausland liefern will, konnte durch Geoblocking den Zugriff auf eine Webseite oder App sperren. Das ist ab Dezember verboten, damit es einen einheitlichen Markt für alle Konsumenten in der EU gibt. Für Handelsbetriebe gibt es dann zwar einen Verkaufszwang, aber keinen Lieferzwang. Deshalb müssen Webshops rechtzeitig entsprechende Änderungen tätigen. Gstättner rät: “Warten Sie nicht bis kurz vor dem Weihnachtsgeschäft, um ihren Webshop nach den neuen Spielregeln zu adaptieren, sondern kümmern Sie sich so früh wie möglich darum.”
Auftragsverbarbeiter: Rollen vorab klären!
Gerade Professionisten oder Subunternehmer sollten nicht voreilig einen Auftragsverarbeitungsvertrag unterschreiben. Vorab sollten unbedingt die Rollen der handelnden Personen geklärt werden. Denn von dieser Rollenbeurteilung hängt es ab, welche Konsequenzen und Verantwortung aus datenschutzrechtlicher Sicht zu tragen sind, weiß René Bogendorfer von der Bundessparte Information und Consulting. Sein Tipp: “Immer genau prüfen, ob man wirklich Auftragsverarbeiter ist, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird.” Damit kann man sich als Unternehmen jede Menge bürokratische Arbeit und Ärger ersparen.
Datenschutz bleibt ein heißes Thema
Aufregen oder ignorieren – beides ist nicht sinnvoll, wenn es sich um die Datenschutzgrundverordnung dreht. Denn viel von dem, was im Datenschutzrecht bisher bereits gegolten hat, gilt weiterhin. Nur sind jetzt die Bestimmungen im allgemeinen Bewusstsein angekommen und bleiben nicht straffrei. Das heißt, Betriebe kommen um das Thema Datenschutz nicht mehr vorbei. Nikolaus Forgó von der Universität Wien rät: “Als Erstes sollte man sich einmal einen Überblick verschaffen, welche Datenverarbeitungen im eigenen Unternehmen laufen und was die Rechtsgrundlage dafür ist.” Bewusst einen Rechtsbruch zu begehen, sei keine gute Strategie, denn der Gesetzgeber meine es ernst mit der Einhaltung der Regeln. Die Datenschutzgrundverordnung sei der Gipfel, aber es gehe noch weiter: In Brüssel wird gerade an der E-Privacy-Verordnung gearbeitet. Das bedeutet, Betriebe müssen sich noch lange weiter mit dem Datenschutz beschäftigen – ob sie wollen oder nicht. Die Spielregeln im Internet gelten für alle – vom Konzern bis hin zum Einzelunternehmen. Wer sich rechtzeitig darum kümmert, braucht sich nicht vor Gefahren zu fürchten und kann sogar einen Wettbewerbsvorteil für sich herausholen.