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OGH-Entscheidung: Sperrung des kino.to-Portals

By 30. Juli 2014Januar 15th, 2018No Comments

OGH bestätigt die Verantwortung von Internet-Providern bei der Bekämpfung von gewerblichen Urheberrechtsverletzungen.

In dem von österreichischen und deutschen Filmproduzenten seit 2010 mit Unterstützung des Vereins für Anti-Piraterie (VAP) gegen den Internet-Provider UPC geführten Musterprozess hat nun der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden: Die gegen UPC angeordnete einstweilige Verfügung zur Sperre des Zugangs zum berüchtigten Portal kino.to wurde zu Recht erlassen.

 

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