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Bernd Buchegger (AK Digital Sales) und Walter Wratschko (AK Datenschutz) stellten im Fokustalk „KI & Datenschutz“ das neue EU-Gesetz zur KI vor und klärten auf, wer die Urheberschaft von KI-Werken hat. 

Warum selbst minutenlang über einen Text brüten, wenn ihn die Künstliche Intelligenz (KI) sekundenschnell ausspuckt? Natürlich sind die Tools eine willkommene Hilfe, sie können aber schnell zu unerfreulichen Nebenwirkungen führen, wie der Fokustalk „Künstliche Intelligenz & Datenschutz“ des Software Internet Clusters (SIC) und der Fachgruppe UBIT am 5. März 2024 zeigte. „Daten, die Sie in ChatGPT eingeben, verwendet das System fürs Eigentraining. Wenn Sie eigene Unternehmensdaten in der offenen Version eingeben, können diese anderen Fragestellern zugespielt werden. Und das mit weitreichenden Folgen“, verriet Bernd Buchegger vom Arbeitskreis „Digital Sales“.

Vorsicht, Datenfalle!

Walter Wratschko vom Arbeitskreis „Datenschutz“ zeigte die Risiken der KI in Sachen Datenschutz auf. Die häufig verwendeten Tools wie ChatGPT sind Text-Generatoren, das geschriebene Wort steht höher im Kurs als die Faktentreue. „Achten Sie bei den Ergebnissen auch auf mögliche Diskriminierung und Voreingenommenheit“, so Wratschko. Weitere Fallen sind der Missbrauch von Daten, fehlende Transparenz und die nichtkonforme Nutzung persönlicher Daten. Und gerade Letzteres kann schnell passieren, wenn Sie beispielsweise ein Excel von der KI auswerten lassen. Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie die Daten pseudonymisieren, bevor Sie diese in ein KI-Tool laden. „Damit Sie die Daten nicht auch noch der KI zum Trainieren zur Verfügung stellen, empfehle ich Unternehmen die Nutzung von APIs statt der kostenlosen Accounts“, so Buchegger.

Gesetz soll Klarheit schaffen

Empfehlungen sind das eine, Gesetze das andere Mittel. Die EU versucht nun mit dem sogenannten „AI Act“ einen Rechtsrahmen für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz zu schaffen. „In den kommenden Monaten wird das Gesetz beschlossen. Tritt es in Kraft, müssen Unternehmen sämtliche Bestimmungen nach Ablauf von 24 Monaten einhalten“, so Wratschko. Und wie wird der Regulierungsrahmen aussehen? Vier Risikostufen in der KI wurden definiert: 1. Inakzeptables Risiko, 2. hohes Risiko, 3. begrenztes Risiko und 4. minimales oder kein Risiko. Zur Beruhigung – die meisten derzeit genutzten KI-Tools gehören der 4. Gruppe an, dazu zählen beispielsweise Spamfilter. Anders sieht es bei der Verwendung von Chatbots aus, die in die Kategorie „Begrenztes Risiko“ fallen – hier sollten Sie sich bewusst sein, dass sie mit einer Maschine interagieren, damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können. Wratschko appelliert beim Umgang mit der KI an den gesunden Hausverstand: „Fürchtet euch nicht vor der KI, sondern vor der natürlichen Dummheit und der menschlichen Gier!“

KI kann keine Urheberin sein

Der Fokustalk beantwortete eine weitere, oft heißdiskutierte Frage: Wer ist Urheber:in dessen, was die KI kreiert? „Nur eine natürliche Person kann Urheberin sein“, stellte Buchegger sofort klar. Als Schreiber:in des Prompts für die KI werden also Sie zur:m Urheber:in. Deshalb können Sie auch ein von der KI geschaffenes Bild, das Sie vorab mit Ihrem Prompt definiert haben, frei nutzen. Aber Achtung: Bitte lesen Sie vorab die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Tools! „Wenn Sie bei Texten unsicher sind, machen Sie kein reines Copy-Paste“, so Buchegger. Unsicherheit herrscht derzeit auch noch bei der Kennzeichnungspflicht KI-generierter Inhalte. Während diese in Frankreich und Kanada gilt, hinkt Österreich hier noch nach. Buchegger: „Einige Plattformen wie Facebook und Instagram verlangen seit Februar 2024 die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Bei TikTok besteht seit 2023 die Option.“

Abschließend gab es für die zahlreichen Online- und Präsenzbesucher:innen noch praktische Linktipps:

Präsentationsunterlagen zu den Vorträgen im triniBlog zum Download